Energieaudit

Wer hilft mir bei der Durchführung eines Energieaudits?

Um ein Energieaudit durchführen zu können, muss die durchführende Person die Anforderungen gemäß § 8 b EDL-G erfüllen. Darin werden der Bildungshintergrund und die berufliche Qualifizierung näher definiert, die erforderlich sind, um ein normkonformes Energieaudit durchführen zu dürfen.

Nach § 8 b EDL-G qualifizierte Personen können sich bei der BAFA in eine Energieauditorenliste eintragen lassen.

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Das Energieaudit muss erstmals zum 05.12.2015 durchgeführt worden sein. Gerechnet ab dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits, muss alle vier Jahre ein erneutes Audit durchgeführt werden.

Ansprechpartner

Sonja Wolke
Landkreis Aurich
Tel.: 04941 168036
swolke@landkreis-aurich.de