Energieaudit

Welche Unternehmen sind von der Durchführungspflicht betroffen?

Von der Auditpflicht betroffen sind alle Unternehmen in Deutschland, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind.

Von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits befreit sind Unternehmen, die

  1. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder
  2. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS

erfolgreich betreiben.

Schnelltest der BAFA zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU-Schnelltest)

Energieaudit – Verpflichtung aber auch Chance

Das Energieaudit stellt für betroffene Unternehmen zwar eine Verpflichtung dar, ist aber viel eher als Chance zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz zu verstehen und damit zur gleichzeitigen Optimierung des Energieeinsatzes als auch der Senkung von Energiekosten. Letztlich stärkt die Umsetzung der im Energieaudit ermittelten Effizienzmaßnahmen die energetische Produktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit. Dadurch wird die im ersten Moment als lästige Pflicht empfundene Auflage, eine große Chance die individuelle Energiesituation im Betrieb signifikant zu verbessern und die eigene Marktposition zu stärken. Dadurch wird das Energieaudit auch für kleine und mittlere Unternehmen interessant.

Die Vorteile des Energieaudits auf einen Blick

  • Systematische Erfassung des Energieverbrauchs und der -verbraucher
  • Identifikation von „Energiefressern“
  • Transparente Darstellung des Energieeinsatzes, -verbrauchs, der Energieerzeugung und der Energiekosten
  • Ermittlung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für Energieeffizienz im Unternehmen

Ansprechpartner

Sonja Wolke
Landkreis Aurich
Tel.: 04941 168036
swolke@landkreis-aurich.de