Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit ist ein Instrument zur systematischen Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz und gleichzeitigen Reduzierung von Energiekosten. Indem ein Energieaudit die Energieverbräuche eines Unternehmens erfasst und die Verbraucher identifiziert und analysiert, werden energetische Schwachstellen aufgedeckt. Aus diesen Erkenntnissen werden wiederum Maßnahmen abgeleitet, mit deren Umsetzung die erkannten Schwachstellen ausgebessert werden.

Im Rahmen der am 22. April 2015 in Kraft getretenen Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (§ 8 – d EDL-G), wurden alle Unternehmen in Deutschland, die kein KMU im Sinne der EU-Empfehlung sind, dazu verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Stichtag zum Abschluss der Durchführung war der 05.12.2015.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat gemäß § 8 c EDL-G Stichproben zur Durchführung der Energieaudits durchzuführen. Auf Anfrage hat das betroffene Unternehmen nachzuweisen, dass es dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Sollte festgestellt werden, dass eine Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits besteht, dieser aber nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wurde, kann die BAFA ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € verhängen. Ebenso kann zu einem Bußgeld verpflichtet werden, wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.

Definition eines Energieaudits nach Artikel 2, Punkt 52, Richtlinie 2012/27/EU

Ein „Energieaudit“ ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablauf oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und zur Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Ansprechpartner

Sonja Wolke
Landkreis Aurich
Tel.: 04941 168036
swolke@landkreis-aurich.de